Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der EPEXSHOP gültig ab 1. Dezember 2024
1. Geltungsbereich
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Leistungen mit der EPEXSHOP. Andere Allgemeine Geschäftsbedingungen einschliesslich anderen Abreden gelten ausschliesslich, wenn sie schriftlich als Vertragsbestandteil von der EPEXSHOP anerkannt werden.
2. Angebot
Unsere Angebote sind freibleibend und ausschliesslich für den schweizerischen Markt (inkl. LI) bestimmt. Mündliche Vereinbarungen, Zusagen, Zusicherungen und Garantien im Zusammenhang mit dem Vertragsabschluss werden erst durch unsere schriftliche Auftragsbestätigung verbindlich. Bilder können von tatsächlichen Produkten abweichen. Ersatz- und Nachfolgeprodukte sind gültige Verkäufe, ohne dass es im Angebot explizit darauf hingewiesen wird.
3. Preise
Sofern nichts anderes vereinbart, gelten die Preise und Bedingungen unserer, bei Vertragsabschluss, gültigen Preislisten. Die Mehrwertsteuer und leistungsabhängige Schwerverkehrsabgabe (LSVA) sind in den Verkaufspreisen nicht inbegriffen. Die Preise verstehen sich exklusive Porto, Bahnfracht, Verpackung, Zoll und Transportkosten. Wir verrechnen einen Transportkostenanteil gemäss den bereichs- und sortimentsspezifischen Ansätzen. Preis-, Sortiments- und Massänderungen bleiben jederzeit vorbehalten. Wir behalten uns vor, Preise und Bedingungen in unseren Preislisten und im E-Shop ohne vorherige Anzeige zu ändern.
4. Zahlung und Verzug
Die Rechnungen sind per Vorauskasse zahlbar. Bei Rücktritt vom Kaufvertrag oder Rückgabe behalten wir uns vor eine Aufwandspauschale von 30% einzubehalten. Wir verkaufen ausschliesslich Neuware. Rückversand der Ware ist im Originalzustand (nicht gebraucht) zu erbringen. Gebrauchte Ware wird nicht erstattet. Wir behalten uns weiter vor, bis zum Zeitpunkt des gänzlichen Zahlungseingangs den Eigentumsvorbehalt am Wohnsitz des Käufers eintragen zu lassen.
5. Liefertermine
Angaben zur Lieferzeit sind annähernd und freibleibend, auch wenn die Ware als Lagerware definiert ist. Wir sind jederzeit zu Teillieferungen berechtigt. Die Ware reist in jedem Fall auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Schadenersatzansprüche wegen Verhinderung, Verzögerung oder höherer Gewalt und Forderungen aus herstellungsbedingten Lieferverzögerungen sind nicht berechtigt.
Aufgrund der weltweiten Materialengpässe können Lieferzeitangaben von Produkten abweichen.
6. Beanstandungen und Mängelhaftung
Die Ware ist sofort nach dem Empfang und vor der Weiterverarbeitung zu prüfen. Beanstandungen sind sofort zu melden bzw. haben innerhalb von acht Werktagen nach Erhalt der Ware zu erfolgen. Spätere Beanstandungen werden von uns nur bei verdeckten Mängeln akzeptiert. Bei berechtigter und fristgemässer Mängelrüge können wir nach unserer Wahl kostenlosen Materialersatz leisten oder den effektiv bezahlten Preis zurückerstatten. Forderungen auf Wandelung, Minderung oder Schadenersatz irgendwelcher Art sind nicht berechtigt. Die Haftung für Kosten aus Folgeschäden, die unmittelbar oder mittelbar durch die gelieferte Ware entstehen, wird abgelehnt. Generell wird jede weitergehende Haftung der EPEXSHOP wegbedungen, insbesondere auch für leichte Fahrlässigkeit gemäss Art 100 OR.
7. Garantie
Wir liefern die Artikel und das Material in Bezug auf Masse, Normen und Toleranzen in handelsüblicher Qualität. Bezüglich der Eignung des Materials für den vorgesehenen Verwendungszweck übernehmen wir keinerlei Garantie und lehnen die Haftung für Schäden infolge falschen Einsatzes und fehlerhafter Bearbeitung ab. Wir gewährleisten die Mängelfreiheit der gelieferten Ware ausschliesslich im Ausmass der Lieferantengarantie. Eine Garantie, dass die Ware für den vorgesehenen Zweck geeignet ist, übernehmen wir nicht.
8. Schlussbestimmung
Der Käufer anerkennt in allen Punkten die Geschäftsbedingungen von EPEXSHOP bei jeder mündlichen, telefonischen und elektronischen Bestellung. Es gilt ausschliesslich das Schweizer Recht unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenverkauf vom 11. April 1980. Gerichtsstand für beide Parteien ist Luzern, Schweiz.